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YouTuber & Co
meint, sondern die bewusste Auswahl und Verwendung der medienfähigen
Portale. Social-Media-Kanäle, in denen sich die private Nutzung von Inhalten
nicht auf einfache Weise einstellen lässt, solltest du so lange meiden, bis si
cher ist, dass ausschließlich von dir autorisierte Personen auf deine Videos
zugreifen können.
Niemand wird auf ein erfrischendes Bad im Meer verzichten, weil die Gefahr
des Ertrinkens besteht. Vernünftiger ist es, die Tücken des Meeres kennenzu
lernen, nicht ins unbekannte Wasser zu springen, gut vorbereitet zu sein und
am besten auch noch Schwimmen zu erlernen. Im Meer der sozialen Medien
gelten ähnliche Verhaltensregeln, um möglichen Schaden vorzubeugen und
zu verhindern.
Einem Video über den Kinderfasching und einem männlichen Rotkäppchen
kann Jahre später der Betroffene, inzwischen selber Vater von zwei Kindern,
Erheiterndes wie Erhellendes abgewinnen und für eigene, pädagogisch kluge
Entscheidungen nutzen.
Nutze daher die Medienportale nur dann zur Ausdehnung der Reichweite,
wenn du ganz sicher bist, dass die halbe Welt Gast in deinem Privatleben
sein soll.
Anders ist die Situation beim Verein, Unternehmen oder bei einer wissen
schaftlichen Einrichtung. Da kannst du mit einem Mausklick die Welt medial
erobern – oder es wenigstens versuchen.
YouTuber & Co
Dass du als aktiver YouTuber oder Nutzer anderer sozialer Netzwerke den
gültigen Rechtsnormen Videos betreffend unterliegst, beschreibt ausführlich
und auf aktuellem Stand [28].
ƒ Für Videos, die du hergestellt hast, besitzt du die Urheberrechte.
ƒ Für die Musikverwendung musst du eine Genehmigung des Urhebers
der Musik haben. Zusätzlich kann die Verwendung von Musik gegenüber
dem Inhaber der Nutzungsrechte der Musik kostenpflichtig sein.
ƒ Musik, die unter die Creative-Common-(CC-)Lizenzierung (Seite 196)
fällt, darf häufig, aber nicht immer, kostenfrei verwendet werden. Konkre
te Aussagen dazu findest du als Lizenzhinweis zu dem entsprechenden
Musikwerk.